LKW-Transporte
Wichtiger Hinweis beim Import in die Schweiz von Stahl- und Stahlerzeugnissen mit Ursprung Russischer Föderation

Wir möchten Sie über die neueste Verordnung des Eidgenössischem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF – Staatssekretariat für Wirtschaft SECO informieren:

Die Einfuhr, der Transport und der Kauf von Eisen- und Stahlerzeugnissen gemäss Anhang 17 aus der Russischen Föderation oder mit Ursprung in der Russischen Föderation sind verboten. Die direkte oder indirekte Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder finanzieller Unterstützung, einschliesslich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten nach Absatz 1 ist verboten. (Anhang 17 finden Sie in der Verordnung).

Gemäss den Übergangsbestimmungen nach Art. 35 Abs. 8 Artikel ist Art. 14a Absätze 1 und 2 nicht auf Geschäfte anwendbar, die vor dem 26. März 2022 vertraglich vereinbart wurden und bis zum 17. Juni 2022 erfüllt sind.

Bitte prüfen Sie Ihre geplanten Einfuhren und auch die involvierten Geschäftsparteien auf Sanktionen:

Suche nach Sanktionsadressaten (admin.ch)

SR 946.231.176.72 – Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (admin.ch)

Für mögliche Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

 

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